Zweirad Führerscheine
AM Führerschein
Mopeds, Mopedautos (Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)
Ausbildungsbeginn ab 14 Jahren und 10 Monaten
Den Mopedführerschein gibt’s ab dem 15. Geburtstag
Einträge im Führerschein:
Code 79.01:
nur für einspurige Mopeds
Code 79.02:
nur vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Mopedautos/Quads)
Wenn du beide Kategorien lenken willst, musst du die praktischen Übungen auf dem Verkehrsübungsplatz mit beiden Fahrzeugkategorien absolvieren.
A1 Führerschein
Motorräder mit max 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung
Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren
Fahrprüfung ab 16 Jahren möglich
Die Klasse A1 umfasst Motorräder (mit oder ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von max 125cm³, einer Motorleistung von max 11kW (15PS) und einem Leistungsgewicht von max 0,1kW pro kg Eigengewicht.
Ebenso dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit max 15kW (20PS) gelenkt werden.
Mit bereits 15 1/2 Jahren kannst du mit dieser Ausbildung beginnen. (Z.B. gemeinsam mit dem L17)
Den A1 Führerschein gibt`s dann frühestens mit 16 Jahren.
Nach mindestens 2 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphase kannst du mittels praktischer Prüfung oder wahlweise 7 stündiger Fahrausbildung auf die Klasse A2 (35kW/48PS) upgraden.
Die Ausbildung für die Klasse A1 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.
Es ist somit ein Fahrtechniktraining sowie eine Perfektionsfahrt zu absolvieren.
Das Fahrtechniktraining machst du im Zeitraum 2 – 12 Montate und die Perfektionsfahrt 4 – 14 Monate nach deiner Fahrprüfung.
Zwischen Fahrtechniktraining und Perfektionsfahrt müssen mindestens 2 Monate liegen.
Die 2. Ausbildungsphase ist im Bereich Motorrad nur einmal zu absolvieren und fällt somit beim Stufenwechsel nicht erneut an.
A2 Führerschein
Motorräder mit max 35 kW Motorleistung
Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren
Fahrprüfung ab 18 Jahren möglich
Die Klasse A2 umfasst Motorräder (mit oder ohne Beiwagen) mit einer Motorleistung von max 35kW (48PS) und einem Leistungsgewicht von max 0,2kW pro kg Eigengewicht.
Ebenso dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit max 15kW (20PS) gelenkt werden.
Die Ausbildung für die Klasse A2 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.
Es ist somit ein Fahrtechniktraining sowie eine Perfektionsfahrt zu absolvieren.
Das Fahrtechniktraining machst du im Zeitraum 2 – 12 Montate und die Perfektionsfahrt 4 – 14 Monate nach deiner Fahrprüfung.
Zwischen Fahrtechniktraining und Perfektionsfahrt müssen mindestens 2 Monate liegen.
Die 2. Ausbildungsphase ist im Bereich Motorrad nur einmal zu absolvieren und fällt somit beim Stufenwechsel nicht erneut an.
A Führerschein
Motorräder ohne Leistungsbegrenzung
Ausbildungsbeginn ab 23,5 Jahren
Fahrprüfung ab 24 Jahren möglich
Frühestens mit 24 Jahren möglich.
Die Ausbildung umfasst 2 Theorieblöcke, Computerprüfung, Fahrausbildung sowie Fahrprüfung.
Die Ausbildung für die Klasse A unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.
Es ist somit ein Fahrtechniktraining sowie eine Perfektionsfahrt zu absolvieren.
Das Fahrtechniktraining machst du im Zeitraum 2 – 12 Montate und die Perfektionsfahrt 4 – 14 Monate nach deiner Fahrprüfung.
Zwischen Fahrtechniktraining und Perfektionsfahrt müssen mindestens 2 Monate liegen.
Die 2. Ausbildungsphase ist im Bereich Motorrad nur einmal zu absolvieren und fällt somit beim Stufenwechsel nicht erneut an.
B Code 111
Motorräder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung
5 Jahre Besitz der Klasse B
Keine Prüfungen erforderlich
Die Eintragung Code 111 unterliegt nicht dem Mehrphasen Ausbildungssystem.
Nach der Ausbildung sind keine weiteren Ausbildungsschritte vorgesehen.